Wir bieten Ihnen unsere Hilfe bei der Verwaltung Ihrer Eigentumsanlagen an.
Dies bedeutet für uns unter anderem:
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Vertretung der Eigentümer gegenüber Bauträgern und Behörden
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Führung Ihrer Eigentümerunterlagen und -Konten
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Ansprechbereitschaft rund um die Uhr
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Abrechnungen der Wohngelder und
Wirtschaftsjahrvorbereitungen
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Eigentümerversammlungen organisieren und leiten
Die Kosten der Verwaltung sind Verhandlungssache und richten sich nach dem Kostensatz § 26 der
II. Berechnungsverordnung:
Verwaltung von Wohn- und Gewerbemietverhältnissen bedeutet für uns unter anderem:
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Führung der Bestands- und Mietunterlagen
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Verwaltung der Mieteinnahmen und
Bewirtschaftungsausgaben
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Erstellung Mieterabrechnungen
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regelmäßige Aquise
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Mieter- und Behördenkontaktpflege
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ständige Ansprechbereitschaft für unsere Mieter
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Durchführung von Mieterhöhungen
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Vorbereitung/Durchführung und Nachbereitung von Modernisierungsmaßnahmen
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Bauliche Begutachtungen - sofortige Reaktion auf
Havarie
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Instandhaltung Mieteinheiten und Häuser
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Erstellen von Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen
Die Kosten der
Verwaltung sind Verhandlungssache und richten sich nach der konkreten Immobilie sowie dem gewünschten Dienstleistungsspektrum. Teilverwaltungen sind möglich.